Exakte Ergebnisse einer Prüfung hängen nicht zuletzt von einer Probe ab die den Anforderungen der Normen genügt bzw. diese übertrifft. Ein Ergebnis kann nur so gut sein wie der Prüfling dies ermöglicht

Zugproben, die nicht die erforderliche Flankengüte aufweisen führen zu Dehnungswerten die weit unter den tatsächlich erzielbaren Werten liegen. Oft verliert man 1/8 oder 1/4 der möglichen Gesamtdehnung.
Eine Zugprobe die nur ausgestanzt wird (Blechproben bis 8 mm Dicke) ergibt bei der Prüfung eine oft falsche Dehngrenze / Streckgrenze und zu geringe Dehnung. Gerade sehr weiche Materialen werden an den Kanten stark umgeformt. Wird diese Umformung nicht entfernt so sind die Rp0.2 Ergebnisse zu hoch da die Quetschung an der Stanzkante zu einer Verdichtung / Umformung des Materials und damit zu einer Kaltverfestigung führt. Entsprechend steigen die Dehngrenze Rp auf unrealistische Werte an. Die Dehnung sinkt zudem um bis zu 1/3 da die groben Stanzkanten zu einem vorzeitigen Bruch führen (Sollbruchstellen). Diese schlechtere Dehnung wird unter anderem auch durch Mikrorisse (höherfest Proben) verursacht. Bei hartem Material ist eine unbearbeitete Kante (durch Stanzen oder anders hergestellte Probe) extrem verfälschend bei der Bruchdehnung. Die Dehngrenze Rp0.2 wird jedoch weniger beeinflusst da es zu einer weniger starken Umformung an den Kanten kommt.
Aber selbst bei gefrästen Proben kann oft nicht auf die Schleifmaschine verzichtet werden da harte Materialien durch die Fräsung verfälscht werden. |