Haftfähigkeitsprüfung mittels Zugversuch an verklebten Probekörpern

Stirnflächen-Trennversuch

Bei dieser Prüfung werden zwei miteinander verklebte Stirnflächen (zwei Probekörper) mittels Zugversuch getrennt. Ziel der Anwendung ist nachzuweisen, dass eine Beschichtung eines Werkstücks mit einer Härteschicht (ähnlich Verchromung) die erforderliche Anhaftung besitzt. Zu diesem Zweck wird produktionsbegleitend ein oder mehrere Probestücke ebenfalls beschichtet. Sodann wird dieser Probekörper mit einem anderen Koppelelement verklebt.

Bei einem Zugversuch werden der beschichtete Prüfling und das verklebte Gegenstück unter Ermittlung der Höchstkraft getrennt. Um eine Aussage zur Haftfähigkeit der Beschichtung auf dem Werkstück treffen zu können wird die ermittelte Maximalkraft durch die Stirnfläche des Prüflings geteilt und so eine Haftfähigkeit pro mm² ermittelt. 

Bei der Prüfung muss darauf geachtet werden, dass die Probestücke bzw. Klebeflächen keinem Biegeeinfluss (Moment) ausgesetzt werden. Daher ist ein kardanisch wirkendes Spannzeug zu wählen: Hier Gewindekopfspannzeug für Gewindekopfproben.