Verhaltenscodex der SCHÜTZ+LICHT Prüftechnik GmbH

Agenda 2030: Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Arbeitsrecht, Korruption ...

Verantwortungsbewusstes Handeln, Gesetzestreue, Ehrlichkeit und Integrität sind die Eckpfeiler der Unternehmenskultur von SCHÜTZ+LICHT. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Grundprinzipien, die jeder Mitarbeiter in seinem Verhalten beachten sollte. Sie sind verbindliche Leitlinien für unser Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern, Behörden und untereinander.

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Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards

Einhaltung von Gesetzen
Jeder von uns muss die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und gemäß den Unternehmensrichtlinien handeln. Dies schließt jeden Verhaltenskodex (oder jede Richtlinie, die einen Verhaltenskodex enthält) des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens ein. Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist ein zentraler Grundsatz von SCHÜTZ+LICHT und bildet die Grundlage unserer Unternehmensrichtlinien. Nicht konformes oder rechtswidriges Verhalten kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderen Disziplinarmaßnahmen führen.

Respekt, Integrität und Verlässlichkeit
Jeder von uns muss integer, respektvoll und fair handeln. Die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Kulturen in unserem gesamten Unternehmen ist ein wichtiges Gut, das wir schätzen. Jeder von uns hat die Pflicht, andere Werte, Überzeugungen, nationale oder kulturelle Besonderheiten zu respektieren.

Berufliche Chancengleichheit und Anti-Mobbing
SCHÜTZ+LICHT ist dem Grundsatz verpflichtet, allen qualifizierten Personen gleiche berufliche Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten, ohne Unterschied oder Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, nationaler Herkunft, genetischen Informationen, Familienstand, Gesundheitszustand (im Sinne der geltenden Gesetze), Schwangerschaft, Geburt oder dem damit verbundenen Gesundheitszustand, Geschlechts-Identität oder -Ausdruck, sexueller Orientierung, Veteranenstatus oder einer anderen gesetzlich geschützten Kategorie.
Desgleichen ist SCHÜTZ+LICHT bestrebt, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, das frei von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Belästigungs-, Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfe gemäß den jeweils geltenden lokalen Richtlinien an das Unternehmen melden. Keine Form von Belästigung oder Mobbing wird toleriert, und jede Form von Belästigung oder Mobbing kann zu angemessenen Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Gegen Vergeltungsmaßnahmen
SCHÜTZ+LICHT ist dem Grundsatz verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, die aus ehrlichen Motiven und in gutem Glauben Fehlverhalten melden, und verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die eine gesetzlich geschützte Tätigkeit ausübt, einen Verstoß gegen eine Richtlinie meldet, sich über einen Verstoß gegen eine Richtlinie beschwert oder bei einer Untersuchung kooperiert. Wenn ein Mitarbeiter der Ansicht ist, dass er Opfer einer Vergeltungsmaßnahme geworden ist, muss er das Unternehmen unverzüglich gemäß den geltenden lokalen Richtlinien informieren. Vergeltungsmaßnahmen werden in keiner Form geduldet und können angemessene Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen

Achtung vor der Umwelt
SCHÜTZ+LICHT betreibt seine Geschäfte umweltschonend und nachhaltig. Nachhaltigkeit bedeutet, die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und unser tägliches Leben zum Besseren zu verändern. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, diese Werte zu fördern und bei Geschäftsentscheidungen sowohl die Umwelt als auch die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Beziehungen zu anderen Unternehmen und Personen

Kartell- und Wettbewerbsrecht
Wir alle müssen das Kartell- und Wettbewerbsrecht einhalten und die Grundsätze eines fairen und offenen Wettbewerbs beachten. SCHÜTZ+LICHT trifft keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern, die gegen Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Dazu gehört auch der Austausch von wirtschaftlich sensiblen Informationen wie Preisgestaltung, Preisstrategien, Geschäftsbedingungen oder Marktanalysen. Solche wettbewerbswidrigen Praktiken sind inakzeptabel und schaden letztlich unserer eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Es ist unerlässlich, dass sich jeder von uns strikt an die Kartell- und Wettbewerbsgesetze hält, die in jedem Land gelten, in dem wir geschäftlich tätig sind.
Verstöße gegen diese Gesetze können empfindliche Strafen nach sich ziehen und SCHÜTZ+LICHT gefährden.

Bestechung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche
Wir erwarten von allen Personen, die im Namen von SCHÜTZ+LICHT handeln, dass sie in ihrem Handeln höchsten ethischen Maßstäben sowie den Maßstäben höchster Effizienz und Vertrauenswürdigkeit gerecht werden. Geschäftspartnern, Behörden oder sonstigen Dritten dürfen keine unzulässigen Zahlungen oder Vorteile gewährt werden. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern ist es ausdrücklich untersagt, Zahlungen oder sonstige Vergünstigungen an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Beamte oder Amtsträger, Geschäftspartner oder private Parteien zu leisten, um ein für SCHÜTZ+LICHT günstiges Ergebnis zu erzielen. 
Neben der Strafbarkeit einer Erpressung untersagen wir ausdrücklich die rechtswidrige Anwendung von Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels gegenüber anderen um dadurch eine Handlung oder Unterlassung zu erwirken um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erwirken.
Darüber hinaus müssen alle Provisionen und Gebühren, die an Dritte gezahlt werden, in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung stehen.
Schließlich darf kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer von SCHÜTZ+LICHT für sich oder einen nahen Angehörigen einen Vorteil fordern oder annehmen, den er ansonsten nicht erhalten würde. Die Annahme gelegentlicher Geschenke von geringem Wert oder die Annahme von Einladungen ist im Rahmen der geltenden Gesetze und der allgemein anerkannten Gepflogenheiten des jeweiligen Landes zulässig.
Geldwäsche-Bekämpfung: Sämtliche Zahlung an Kunden und von Kunden erfolgen ausschließlich bargeldlos per Überweisung / Banking-Software. Damit ist ausgeschlossen, dass unser Unternehmen mit illegal erworbenem Geld handhaben kann oder in eine so genannte Geldwäsche involviert ist.

Interessenkonflikte
SCHÜTZ+LICHT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sollten stets jegliches Verhalten, geschäftliches Engagement oder sonstige Handlungen vermeiden, die den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufen oder zuwiderlaufen könnten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen eine entsprechende Genehmigung einholen, bevor sie Mitglied des Vorstands oder eines Ausschusses eines Branchenverbandes werden. Nebentätigkeiten jedweder Art sind anzumelden. Sofern ein Interessenskonflikt bestehen könnte behält sich die SCHÜTZ+LICHT vor diese Tätigkeit zu untersagen. 

Gesundheit und Sicherheit
Die Gesundheit und Sicherheit aller SCHÜTZ+LICHT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer auf, ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsschutz-Gesetzen und -Vorschriften zu erfüllen.

Informationssicherheit
Informationssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Verhaltenskodex von SCHÜTZ+LICHT. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, dass die Daten des Unternehmens jederzeit sicher sind. Dazu gehört auch die Geheimhaltung von Daten, die sich auf das geistige Eigentum des Unternehmens und interne Informationen beziehen. Geistiges Eigentum umfasst Geschäftsgeheimnisse, Patente und Marken. Solche Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von SCHÜTZ+LICHT verwendet werden.
Interne Informationen sind beispielsweise strategische, finanzielle, technische oder geschäftliche Informationen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen solche Informationen nicht weitergeben. Darüber hinaus sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer eine jährliche Datensicherheits- und Datenschutzschulung absolvieren und dürfen Unternehmensinformationen niemals zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter nutzen.

Finanzberichterstattung
SCHÜTZ+LICHT ist gesetzlich verpflichtet, eine genaue und korrekte Finanzberichterstattung zu liefern. Darüber hinaus ist die Qualität des Berichtswesens und der Buchführung für die ordnungsgemäße Führung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Alle Bücher, Aufzeichnungen und Finanzberichte des Unternehmens müssen alle Geschäftsvorgänge genau widerspiegeln und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens entsprechen.

Compliance
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden sorgfältig untersucht und können rechtliche Schritte oder Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihrem Vorgesetzten nicht konformes Verhalten melden. Sie können Probleme im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodex auch vertraulich per E-Mail an schuetz@schuetz-licht.de melden. 

Alle Meldungen werden ernst genommen und untersucht.

 


 

Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen

Grundsätze
Die nachfolgende Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen ist für alle Mitarbeiter und Führungskräfte von SCHÜTZ+LICHT verbindlich. Verstöße können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn Sie bei SCHÜTZ+LICHT einen Verstoß beobachten, informieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten oder den Geschäftsführer. Jeder Mensch hat das Recht, mit Würde und Fairness behandelt zu werden. Wir sind uns unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung bewusst. Die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen sind eine Grundlage unseres Handelns. Dazu überprüfen wir regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und identifizieren und bewerten die Anforderungen unserer Geschäftskontakte. Wir setzen voraus, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten diese Richtlinie verstehen und einhalten.

Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer
Wir bekennen uns zum Verbot jeglicher Art von Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachten wir das Mindestalter für die Beschäftigung unter Beachtung der nationalen Bestimmungen. SCHÜTZ+LICHT ist in Ländern auf der ganzen Welt tätig. Unabhängig davon, in welchem Land oder in welchen Ländern wir geschäftlich tätig sind, werden die lokalen Gesetze eingehalten. Sofern ein Mindestlohn vorgeschrieben ist wird dieser mindestens gezahlt. Die gilt auch für Studenten und Praktika.

Löhne und Sozialleistungen 
Wir bieten unseren Mitarbeitern eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung, die sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen orientiert. Die Entlohnung wird durch Zusatzleistungen ergänzt. Arbeitsergebnisse und Leistungsverhalten sind zentrale Kriterien für die Entlohnung.

Arbeitszeit
Wir verpflichten uns, die jeweiligen nationalen Arbeitszeitregelungen einzuhalten. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von angemessenen Ruhe-, Freizeit- und Urlaubszeiten. Darüber hinaus fördern wir die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Zwangs- oder Pflichtarbeit und Menschenhandel (Moderne Sklaverei)
Wir verbieten jegliche Art von Zwangs- oder Pflichtarbeit (Sklaverei). Dazu gehören alle Arbeiten oder Dienstleistungen (Dienstbarkeiten), die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen werden oder unter Zwang geleistet bzw. nicht freiwillig erbracht werden. Wir bekennen uns ganz klar zum Verbot jeglicher Form des Menschenhandels.

Ethische Rekrutierung (Geschlecht, ethnische Herkunft, Glaube)
Wir bekennen uns zu dem Grundsatz und schreiben diesen für die Rekrutierung vor, dass eine Einstellung bzw. die Auswahl neuer Mitarbeiter*innen nicht abhängig gemacht wird von einem Geschlecht (m/w/d), der Hautfarbe, einer Glaubensrichtung, einer ethnischen Historie oder Behinderung (so weit diese vereinbar ist mit der zu besetzenden Position).

Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen
Wir anerkennen und respektieren das Recht aller Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.

Arbeitssicherheit
Die Sicherheit, die physische und psychische Gesundheit sowie das Wohlergehen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Die weltweit geltenden Arbeitsschutzgesetze werden bei uns strikt eingehalten. Für die Einhaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Notfallvorsorge, zum Unfall- und Störfallmanagement, zur Arbeitsplatzergonomie sowie zum Brandschutz ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Sicherheitsbeauftragter verantwortlich.

Belästigung und Nichtdiskriminierung
Wir tolerieren keine Form der Belästigung oder Einschüchterung von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten oder anderen Personen. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung ab. Niemand darf aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, politischer oder sonstiger Überzeugung benachteiligt oder belästigt werden. Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt sind zentrale Werte von SCHÜTZ+LICHT.


 

Richtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Grundprinzip von SCHÜTZ+LICHT. Wir sind ständig bestrebt, die Risiken für unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte zu minimieren, die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu verbessern und das Ziel „Null Unfälle“ zu erreichen. Safety First!

Zur Erreichung dieses Ziels setzen wie eine extern beauftragte Sicherheitsfachkraft, Ingenieurbüro Peter Schlusnus, sowie externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Betriebsarzt, BGHM-Beauftragte) ein und verfügen über eigene Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer. Die Themen Maschinensicherheit, Arbeitsmittel, Ergonomie, Gesundheitsgefahren, Gefahrstoffe, Ordnung und Sauberkeit, Tätigkeiten und Arbeitsabläufe sowie der richtige Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) werden kontinuierlich überprüft und evtl. verbessert. Die Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsplätze, sicherer Arbeitsmittel sowie sicherer Arbeits-Abläufe und Methoden wird durch verschiedene Kontrollmechanismen sichergestellt. Diese basieren auf den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen, die regelmäßig überprüft werden. Die von uns geschaffenen Arbeitsplätze entsprechen allen Sicherheitsstandards. Die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften und Normen ist gewährleistet.

Sicherheitsvorschriften werden in unserem Unternehmen strikt eingehalten. Jede Führungskraft ist für den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und hat diese entsprechend zu unterweisen, regelmäßig zu schulen und zu überwachen. Für die Sicherheit der Besucher werden zusätzliche Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und der Gesetzgebung getroffen.

Persönliche Schutzausrüstung PSA
Wir weisen alle Mitarbeiter an und überwachen dies, handwerkliche Arbeiten, die ein Gefährdungspotential besitzen, nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung durchzuführen. Dies gilt für unsere Werkstatt aber auch für Montagearbeiten bei unseren Kunden. Im Speziellen sind Sie aufgefordert folgen Schutzausrüstung zu tragen:
* Schutzbrille: Arbeiten mit Trennschleifmaschinen (Augenschutz gegen Funkenflug), Umgang mit Säuren / Laugen
* Schutzhandschuhe Gummi: Umgang mit Säuren und / oder Laugen
* Schutzhandschuhe Leder oder ähnlich: Schutz gegen scharfe Kanten / spitze Gegenstände (Blechgrate, Holzsplitter)
* Sicherheitsschuhe: Schutz vor scharfen, spitzen Gegenständen, herunterfallenden schwerer Werkzeuge / Werkstücke
* Warnwesten: Bei Kunden mit Fahrzeugverkehr; im S+L-Werkstattbereich nicht erforderlich
* Schutzhelme: Bei Kunden, sofern dort Kranbetrieb / schwebende Lasten gehandhabt werden
Beschädigte Ausstattung ist zu ersetzen.

Maschinensicherheit
Die Maschinen dürfen nur Bestimmungsgemäß verwendet werden. Sofern dies sinnvoll erscheint ist Personenschutzausrüstung zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass bei Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Drehbank etc. keine Handschuhe getragen werden dürfen. Die Maschinensicherheitshinweise sind vor einer Nutzung zu lesen und anzuwenden.<o:p></o:p>

Notfallversorgung
Im Falle einer erforderlichen Notfallversorgung ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, allein oder gemeinsam geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der erkennende Mitarbeiter informiert unverzüglich Ersthelfer / Behörden / Feuerwehr etc. und / oder leitet eigenständig Hilfe ein.
Darüber hinaus informiert er zusätzlich die Geschäftsleitung. Im Einzelnen:
* Arbeitsunfall: Ersthelfer und / oder Rettungsdienst 112
* Brände, Explosionen: Verwendung vorhandener Feuerlöscher / Notruf 112
* Umweltunfälle: Andere Mitarbeiter (sofern Schadensbegrenzung selbst möglich), alternativ Feuerwehr 112 / Behörden

Arbeitsplatz-Ergonomie
Im Rahmen der ASA-Begehungen sind die Sicherheitsbeauftragten und die externe Sicherheitsfachkraft angehalten zusammen mit den Vorgesetzen die Ergonomie der einzeln Büro- / Bildschirm- und Werkstatt-Arbeitsplätze zusätzlich die Arbeitsplatz-Ergonomie zu beurteilen und, falls erforderlich zu optimieren. Arbeitsabläufe und Einrichtungen müssen beim Erkennen von Mängeln so verbessert werden, dass Mitarbeiter durch die Tätigkeit möglichst gering belastet werden und körperlich Schäden vermieden werden.

Handhabung von chemischen und/oder biologischen Stoffen
Die oben genannten Stoffe sind, sofern sie ein Gefährdungspotential aufweisen, im dafür vorgesehenen Chemikalienschrank sicher aufzubewahren. Die Stoffe dürfen nur unter Beachtung der jeweiligen Sicherheitshinweise verwendet werden. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass sich neben dem Chemieschrank ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern für alle verwendeten Chemikalien befindet. Die Hinweise zum Umgang mit den einzelnen Chemikalien sind den Sicherheitsdatenblättern in den Betriebsanweisungen der jeweiligen Stoffe zu entnehmen.<o:p></o:p>

Unfall- und Störungsmanagement
Neben den o. g. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Begrenzung der Schäden an Leib, Leben, Umwelt oder Sachwerten ist der Mitarbeiter angewiesen seinen Vorgesetzten und / oder die Geschäftsleitung informieren. Um die Gefahrenquelle / Störung dauerhaft zu beseitigen ist es dem Mitarbeiter freigestellt jegliche geeignete Maßnahme zu ergreifen um die Gefahr, Störung, Umweltschäden zu verhindern, abzustellen und zu beseitigen. Dies kann neben der Alarmierung von Rettungsdiensten / Behörden auch die Bestellung von Handwerkwerkern (z. B. Elektriker etc.) sein. Bei Unfällen und schwerwiegenden Störungen ist der Vorgesetzte oder die Geschäftsleitung zu informieren.<o:p></o:p>

Datensicherheit und Betriebsfähigkeit des Unternehmens
Die digitalen Unternehmensdaten werden an Werktagen täglich auf einem Backup-Server gesichert. Zusätzlich erfolgt an Werktagen täglich und monatlich eine Datensicherung auf Wechselfestplatten. Diese werden in einem anderen Gebäudetrakt (hinter eine Brandschutzmauer) gelagert.
Sofern im Serverraum eine Brandbekämpfung erforderlich wird muss der dort verfügbare CO²-Feuerlöscher genutzt werden. In diesem Raum darf ein Feuer nicht mit einem Standard-Pulverlöscher bekämpft werden da durch das Löschpulver die digitale Infrastruktur zerstört würde.
In Bezug auf Schäden oder einem Standard-Ausfall des Servers ist Fa. EDV-Plaschke zu informieren um den Alternativbetrieb mit einem Ersatz-Server / Sicherungsfestplatten zu starten

Brandschutz
Das gesamte Gebäude inkl. Büros, Lager und Werkstatt wurden in 2019 neu errichtet und entsprechen den aktuellen Anforderungen der Brandschutzverordnung. Die Mitarbeiter wurden / werden regelmäßig geschult:
* In der Bedienung der Feuerlöscher
* Das Brandschutztüren nicht in geöffnetem Zustand festgestellt werden dürfen
* Das Fluchttüren weder von innen noch außen blockiert werden dürfen
* Das und wo Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sind und bei Bedarf genutzt werden sollen
Für die Kontrolle der Brandschutzeinrichtung (Fluchttüren, Rauchabzugsklappen, Brandtüren, Tore und Feuerlöscher) existiert ein Servicevertrage mit einem auf Brandschutz spezialisiertem Unternehmen

Grundlagen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie des Unfall- / Störfallmanagements sind
* Das Zusammenwirken aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bildet die Grundlage der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der SCHÜTZ+LICHT Prüftechnik GmbH
* Schulung & Unterweisung aller Mitarbeiter zu allen relevanten Arbeitsschutzthemen. Damit stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um ihre Aufgaben sicher erfüllen zu können.
* Regelmäßige Audits, Begehungen und Überprüfungen der Arbeitsbereiche und Arbeitsverfahren durch die Sicherheitsfachkraft, um die Einhaltung interner und externer Vorschriften zu gewährleisten
* Kontrolle, Beobachtung und Analyse der Arbeitsschutz-Leistungen und -Prozesse im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, einschlägige Normen, Regelwerke und sonstige Vorschriften).
* Bereitstellung von Anleitungen und Unterweisungen zum Umgang mit unseren Produkten und Betriebsmitteln

Der Arbeitsschutz ist integraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und beinhaltet den Leitgedanken, ein umfassendes, ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Ein leistungsfähiger Arbeitsschutz ist einer der wichtigsten Bausteine bei SCHÜTZ+LICHT und wird im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der BGHM, dem Team in Kooperation mit einem DEKRA Werksarzt verantwortlich gelebt.

Unsere strategischen Ziele sind definiert
* Gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze
* gesundheitsgerechtes Verhalten unterstützen
* Verknüpfung der dazu notwendigen Maßnahmen
* Systematische und nachhaltige Umsetzung
 


 

Umwelt-Richtlinie und ökologische Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein langfristiger strategischer Erfolgsfaktor nicht nur für die SCHÜTZ+LICHT Prüftechnik GmbH, sondern auch für Lieferanten und deren Zulieferer. Mit dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie wird ein nachhaltiges Wirtschaften auch von den Lieferanten aktiv eingefordert.

Ziel dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie ist es, gemeinsame Leistungsstandards und Bewusstsein zu schaffen und das Bekenntnis zu verantwortungsvollem Wirtschaften zu fördern. Wir orientieren uns an der Agenda 2020 der Vereinten Nationen - hier: Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien. Wir erwarten auch von unseren direkten Lieferanten, dass sie die Einhaltung dieser Richtlinie durch ihre Unterauftragnehmer und Lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern.

Energieeffizienz
Der Klimawandel ist ein unumkehrbarer Prozess, dem wir gemeinsam entschlossen entgegentreten müssen. Deshalb werden wir den bisher eingeschlagenen Weg fortsetzen, um die CO2-Emissionen aus unserem unternehmerischen Handeln und aus unserer Lieferkette weiter zu reduzieren. Darüber hinaus werden wir die Energieeffizienz unserer Dienstleistungen weiter verbessern, um den Energieverbrauch des Unternehmens, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kunden zu senken. Die Möglichkeiten die Energieeffizienz durch eigene Maßnahmen zu steigern sind, da wir keine Produktion betreiben, begrenzt. In diesem Zusammenhang können wir folgenden Status nennen:
* Vor-Ort-Einsätze der Techniker für Service- Kalibrierungen werden als Rundreise organisiert (CO²-Einsparung Kraftstoff)
* Die Steuerung der Heizung wurde auf „smarte“ Heizungsregler mit Temperaturabsenkung umgestellt
* Die Klimaanlagen in den Büros sollen nur wenn nötig und bei geschlossenen Türen betrieben werden
* Die Mitarbeiter sind angehalten Fenster, Türen und Tore beheizter Räume nur kurz geöffnet zu belassen
* Alle angebotenen Prüfmaschinen / Ausstattungen werden mit energie-optimierten AC-Motoren betrieben

Nutzung erneuerbarer Energie
* Das Dach des Gebäudes ist nahezu vollständig mit Solarzellen belegt (Volleinspeisung)
* Die elektrische Energie wird aus nachhaltigen Quellen bezogen (Ökostrom)
* Aktuell sind 2 Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf das Unternehmen zugelassen
* Sobald geeignete Fahrzeuge (Passat-Klasse, Ladekapazität >850 km) auf dem Markt verfügbar sind, sollen für die Techniker (Fahrleistung 60.000 bis 80.000 km / Jahr) elektrisch betriebene Fahrzeuge beschafft werden
* Besuchern und Mitarbeitern steht eine 11 kW Wallbox zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Verfügung

Umweltverantwortung

Management natürlicher Ressourcen
Die Einsparung natürlicher Ressourcen ist der beste Umweltschutz! 
Unser Unternehmen, Mitarbeiter und Lieferanten sind angehalten mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen und nach dem Vorsorgeprinzip handeln. Gemeinsame Initiativen zur Einsparung sollen – wo immer dies möglich ist – im Vordergrund stehen und aufgegriffen werden wann immer dies möglich erscheint. Dabei soll darauf geachtet werden natürlichen Ressourcen geringstmöglich in Anspruch zu nehmen und Kontaminationen zu vermeiden.

Umweltverträgliche Produktion
SCHÜTZ+LICHT betreibt keine eigene Produktion. Mitarbeiter, die mit Montagearbeiten in unserer Werkstatt betraut sind und alle Lieferanten werden dazu angehalten, diese Arbeiten / die Produktion mit optimalem Umweltschutz zu gewährleisten. Dazu gehört auch ein proaktives Handeln zur Vermeidung bzw. Minimierung von Unfallfolgen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Einsatz und der Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien zu - gekennzeichnet durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsminderung, Wiederverwendung und Recycling.

Umweltfreundliche Produkte
Alle entlang der Wertschöpfungskette hergestellten Produkte müssen den Umweltstandards ihres jeweiligen Marktsegments entsprechen. Dies schließt alle in der Produktion verwendeten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert werden. Für sie ist ein Gefahrstoffmanagement einzurichten, damit sie sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und mit geeigneten Verfahren entsorgt werden können.

Abfallvermeidung und Schadstoffentsorgung
* Die Mitarbeiter des Unternehmens sind angehalten Abfall zu vermeiden
* Unvermeidbare Abfälle (Transportkisten, Verpackungen aus Pape u. a.) werden sortiert und adäquat entsorgt (Wertstoff-Sammelbehälter, Entsorgung bei Wertstoff-Sammelstellen)
* Innenverpackungen angelieferter Waren (Polsterung – oft aus Styropor oder Kunststoffen) wird gesammelt und bei ausgehenden Warensendungen wieder verwertet
* Zur Verpackung von Warensendung wird möglichst recyclingfähige Material verwendet (Papierpolster)
* Unnötigen Ausdrucke von E-Mail sollen vermieden werden, die Verarbeitung soll „papierlos“ erfolgen
* Kunden werden gebeten Rechnung etc. in PDF-Format und elektronischem Versand zu akzeptieren
* Getränke für Gäste und Mitarbeiter werden in Glas-Pfandflaschen angeliefert
* Wertstoffe (Metalle, Elektronik, Druckerkartuschen) werden gesammelt und adäquat verwertet
* Schadstoffe (Öl, Batterien, Chemikalien) werden gesammelt und adäquat entsorgt
 


 

Beschwerden-Management

Bei berechtigten oder unberechtigten Beanstandungen von Aufträgen oder Verstößen gegen unsere eigenen Richtlinien können Sie von uns einen geregelten und professionellen Umgang mit Ihrer Beschwerde erwarten. Das Reklamationsverfahren steht für alle Arten von Reklamationen und für alle Interessengruppen zur Verfügung. Die SCHÜTZ+LICHT Prüftechnik GmbH verfügt über ein geregeltes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden. Mit diesem Dokument möchten wir Sie darüber informieren, wie wir im Falle einer Beschwerde reagieren und was Sie von uns erwarten können.

Übrigens: Alle Beschwerden werden ausgewertet und aufbereitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in unser Qualitätsmanagement zurück und helfen uns, uns kontinuierlich zu verbessern. 
Selbstverständlich behandeln wir die Identität des Beschwerdeführers vertraulich. Die SCHÜTZ+LICHT Prüftechnik GmbH verpflichtet sich, auf Repressalien gegen Beschwerdeführer zu verzichten. Beschwerden können auch anonym vorgebracht werden.

Eingang Ihrer Beschwerden
Sie können uns Ihre Beschwerde formlos per E-Mail an info(a)Schuetz-Licht-de oder telefonisch unter +49 2173-91939-0 einreichen. Wir leiten sie an den zuständigen Sachbearbeiter, die DAkkS-Laborleitung, den Qualitätsbeauftragten, den Sicherheitsbeauftragten oder die Geschäftsführung weiter. Sollte Ihre Beschwerde an eine bestimmte Person oder Abteilung gerichtet sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung mit einer (nicht bei anonymen Beschwerden – siehe anonymisierte E-Mail). Gegebenenfalls bitten wir Sie um weitere Informationen. Spätestens nach 48 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme, ob die Beschwerde aus unserer Sicht gerechtfertigt ist und ob sie sich auf die Tätigkeit unseres Unternehmens bezieht. Eine Reklamation kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen Eingang dieser bearbeitet werden.

Anonymisierte E-Mail
Sofern Sie Ihre Beschwere anonym einreichen wollen können Sie unser allgemeines Kontaktformular nutzen. Sofern Sie dort keine E-Mail angeben ist es uns nicht möglich Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen. Um eine Antwort auf eine anonyme E-Mail zu erhalten können Sie einen anonymisierter E-Mail-Account einrichten:
Google.com / Web.de / GMX.de)   z. B.     123XYZ@Gmail.com

Ist die Beschwerde gerechtfertigt, informieren wir Sie schriftlich über die Maßnahmen, die wir zur Lösung des Problems zu ergreifen beabsichtigen. Während der Bearbeitung Ihrer Beschwerde und der damit verbundenen Maßnahmen erhalten Sie regelmäßig Fortschrittsberichte, auf Wunsch auch in schriftlicher Form – in der Regel per E-Mail.