Zugproben aus Kunststoff – Probenformen
Ein Zugversuch kann nur so exakt sein wie dies die Zugprobe zulässt
Um korrekte und reproduzierbare Ergebnisse zu erzielen muss die Probengeometrie exakt eingehalten werden. Geschieht dies nicht, so kann dies zu erheblichen Verfälschungen bei den Ergebnissen führen: Das Fließverhalten verändert sowohl die Dehnungswerte als auch die Spannungswerte, die in Abhängigkeit zur Dehnung ermittelt werden. Zudem dürfen durch die Herstellung die Materialeigenschaften nicht beeinflusst werden. Weist die Zugprobe zum Beispiel in der Messlänge eine Beschädigung auf, so kann durch diese ein vorzeitiger Probenbruch entstehen und die erforderlichen Dehnungswerte werden nicht erreicht.
Nachfolgend finden Sie eine Zeichnung der Zugprobe und die erforderlichen Dimensionen in Tabellenform.
Dimensionen der Zugprobe Angaben in mm |
Typ 1B |
||
Beschreibung |
Kurzzeichen |
Maß |
|
Gesamte Länge a) |
L3 |
> 150 mm |
|
Länge des schmalen parallelen Teils |
L1 |
60 + 0,5 mm |
|
Radius |
Übergangsradius zwischen Kopf + Messlänge |
R |
> 60 mm |
Dicke b) |
Dicke der Flachprobe |
h |
2 bis 10 mm |
Breite des schmalen Teils |
Breite paralleler Bereich |
b1 |
10 + 0,2 mm |
Breite an den Enden |
Kopfbreite |
b2 |
20 + 0,2 mm |
Anfangsabstand zwischen den Klemmen |
Klemmlänge |
L |
115 + 1 mm |
Messlänge empfohlen für Extensometer |
Schneidenabstand Le |
Lo |
50 + 0,5 mm |
a) Für einige Materialien kann es erforderlich sein, dass die Länge der Krafteinleitungselemente (Köpfe) verlängert werden (z. B. L3 = 200 mm), um Bruch (Klemmbruch) oder Gleiten in den Prüfklemmen (Spannbacken) zu verhindern b) Es sollte beachtet werden, dass ein Probekörper mit einer Dicke von 4 mm identisch ist mit dem Probekörper des Typs 1B in ISO 527-2 und ISO3167: 1993, Plastics Multipurpose test specimen. Anmerkung: Die Anforderungen an Qualität und Parallelität des Probekörpers sind in Abschnitt 6 angegeben. |